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Beim
ADFC schrillten alle
Alarmglocken, als wir im
Dezember 2008 in der
Norderstedter Zeitung lasen,
dass in der Wilstedter Str.
die Tempo-30-Zone aufgehoben
wird. Nicht die Aufhebung,
sondern die Begründung war
das Alarmierende.
Eine
Gemeindepolitikerin hat das
Ordnungsamt darauf
hingewiesen, dass laut Straßenverkehrsordnung
in Tempo-30-Zonen keine
Radweg-Benutzungspflichten
angeordnet werden dürfen.
Darauf hin wurde
kurzerhand die Tempo-30-Zone
aufgehoben. Das Höchsttempo
konnte man dann in einem
Abwasch gleich in
Teilbereichen auf 50 km/h erhöhen.
Wenn
das Schule macht, dachten wir,
schütten wir bei Widersprüchen
gegen Benutzungspflichten das
Kind mit dem Bade aus. Unser
ADFC-Rechtsanwalt Roland Huhn
schrieb uns, dass so ein Fall
in Deutschland wohl einmalig
sei. Am 3. Januar 2009 legten
wir Widerspruch gegen die
Benutzungspflicht ein, unabhängig
davon, ob Tempo-30-Zone oder
nicht. Ein baulicher Radweg
war nicht vorhanden. Der
einseitige Fußweg, z. T. nur
1,80 m breit, war in beiden
Richtungen als
benutzungspflichtig
ausgewiesen.
Gleichzeitig
forderten wir im Bürger-Forum
von Henstedt-Ulzburg die
Anwohner auf, gegen die nicht
plausibel begründete
Aufhebung der Tempo-30-Zone
Widerspruch einzulegen. Es gab
immerhin 30 Einträge im Forum
http://forum.henstedt-ulzburg.de/f1/viewforum.php?f=3
Im
Oktober 2009 erhielten wir den
Bescheid: Die Tempo-30-Zone
wird wieder hergestellt. Was
uns besonders gefreut hat, ist
der Satz:
„In
allen Straßen werden (mit
einer Ausnahme) alle gegenläufigen
d. h. linken
Radweg-Benutzungs-Pflichten
aufgehoben“.
Auch
die Rechtslage der STVO ab 1.
9. dürfte zu diesem
Beschluss geführt haben, Sie
lässt linke Radwege innerörtlich
nur in ganz seltenen Fällen
zu. Wir danken den Beamten für
diese Entscheidung und den
Mut, einen Fehler auch
einzugestehen und ihn wieder
zu beseitigen. Mancher
Politiker könnte sich davon
eine Scheibe abschneiden. Wir
haben auch einen Anstoß
gegeben, dem Radverkehr
in Henstedt-Ulzburg
einen anderen Stellenwert
einzuräumen.
Rolf
Jungbluth, ADFC Norderstedt
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