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Die
Fahrradwegesituation
in
Norderstedt
ist
unterschiedlich
zu
beurteilen.
Norderstedt und die Nachbargemeinden haben auf Antrag des ADFC viele Radwegbenutzungspflichten aufgehoben. In Tempo-30-Zonen ist laut Gesetz eine Benutzungspflicht sowieso nicht zulässig. Wo die blauen Schilder abgebaut wurden, hat der Radfahrer freie Wahl, ob er auf der Straße fährt oder auf dem Radweg.
Durch
den
Ausbau
des
WilhelmTel-Netzes
sind
viele
Radwege
neu
mit
rotem
Pflasterstein
entstanden.
Leider
hat
bei
diesen
Ausbauten
die
Bauaufsicht
versagt,
so
dass
wir
jetzt
schöne
rote
Radwege
in
holperigem
Zustand
haben.
Es
wurde
versäumt,
den
Unterbau
gut
zu
verfestigen.
Außerdem
ist
das
verwendete
Pflaster
nicht
für
rubbelfreies
Fahren
geeignet.
In
Hamburg
wird
deshalb
sein
einigen
Jahren
ein
glattes
quadratisches
und
etwas
größeres
Pflaster
verwendet.
Dort
kann
man
angenehm
fahren.
Wir
haben
in
Norderstedt
noch
viele
Wege
in
altem
Zustand:
schlechtes
Pflaster,
zu
schmal,
Zweirichtungsverkehr,
viel
zu
schmale
kombinierte
Fuß-
und
Radwege.
Grundsätzlich
gilt:
Der
Radweg
muss
sicher
zu
befahren
sein
und
durch
die
blauen
Fahrradschilder
gekennzeichnet
sein.
Ist
das
nicht
der
Fall,
kann
jeder
Bürger
die
Stadt
auf
den
schlechten
Zustand
hinweisen
und
eine
Änderung
verlangen.
Notfalls
muss
das
Fahren
auf
der
Straße
durch
Entfernen
der
Fahrradschilder
zugelassen
werden.
Unfallforschungen
haben
ergeben,
dass
der
Radfahrer
am
sichersten
auf
einem
Fahrradstreifen
auf
der
Fahrbahn
neben
dem
Bordstein
fährt.
Am
gefährlichsten
sind
Radwege
im
Zweirichtungsverkehr
auf
dem
Fußweg
mit
Verschwenkung
nach
innen.
Kaum
ein
Autofahrer
hält
bereits
an
der
Grundstücksgrenze
an,
um
nach
querenden
Radfahrern
zu
schauen.
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