Norderstedt

Fahrradwege
Die Fahrradwegesituation in Norderstedt ist unterschiedlich zu beurteilen.

Norderstedt und die Nachbargemeinden haben auf Antrag des ADFC viele Radwegbenutzungspflichten aufgehoben. In Tempo-30-Zonen ist laut Gesetz eine Benutzungspflicht sowieso nicht zulässig. Wo die blauen Schilder abgebaut wurden, hat der Radfahrer freie Wahl, ob er auf der Straße fährt oder auf dem Radweg.


Durch den Ausbau des WilhelmTel-Netzes sind viele Radwege neu mit rotem Pflasterstein entstanden. Leider hat bei diesen Ausbauten die Bauaufsicht versagt, so dass wir jetzt schöne rote Radwege in holperigem Zustand haben. Es wurde versäumt, den Unterbau gut zu verfestigen. Außerdem ist das verwendete Pflaster nicht für rubbelfreies Fahren geeignet. In Hamburg wird deshalb sein einigen Jahren ein glattes quadratisches und etwas größeres Pflaster verwendet. Dort kann man angenehm fahren.

Wir haben in Norderstedt noch viele Wege in altem Zustand: schlechtes Pflaster, zu schmal, Zweirichtungsverkehr, viel zu schmale kombinierte Fuß- und Radwege.

Grundsätzlich gilt: Der Radweg muss sicher zu befahren sein und durch die blauen Fahrradschilder gekennzeichnet sein. Ist das nicht der Fall, kann jeder Bürger die Stadt auf den schlechten Zustand hinweisen und eine Änderung verlangen. Notfalls muss das Fahren auf der Straße durch Entfernen der Fahrradschilder zugelassen werden.

Unfallforschungen haben ergeben, dass der Radfahrer am sichersten auf einem Fahrradstreifen auf der Fahrbahn neben dem Bordstein fährt. Am gefährlichsten sind Radwege im Zweirichtungsverkehr auf dem Fußweg mit Verschwenkung nach innen. Kaum ein Autofahrer hält bereits an der Grundstücksgrenze an, um nach querenden Radfahrern zu schauen.

Am Schmuggelstieg wird z. Zt. umgebaut. Die Verkehrsführung wird komplett geändert, so dass sich auch die Radverkehrssituation verbessern dürfte. Die ganze Straßenbreite wird dann eine gemischte Verkehrsfläche für Radfahrer, Autos und Fußgänger.

Buchenweg: Optimaler Radweg, gut gepflastert und ausreichend breit ohne den Fussweg zu stark einzuschränken, leider nur auf einer Länge von 100m.

Also es geht doch mit gutem Willen.

Im Bereich der Moorbekpassage wie im gesamten Bereich der Rathausallee sind überbreite Straßen und sehr schmale Fuß- und Radwege anzutreffen.

Sehr gefährlich: Hier am Buchenweg wird der Radverkehr über die komplette Fahrbahn auf einen schmalen Randstreifen (50 cm) gegenüber geführt.

Waldstraße: lange hat es gedauert, endlich wurde eine sichere Verbindung vom Ende des Quickborner Radweges in den Rantzauer Forst eingerichtet.

Der Radfahrer aus der Breslauer Str. muss unter dem Gitter hindurch fahren, um ins Heroldcenter zu gelangen. Für das Gitter gibt es keine Notwendigkeit. Es quert eine Tempo-30-Zone (Lütjenmoor)

 

Stettiner Str.


ausgerechnet hier erlaubt die Stadt das Parken auf dem Radweg:


keine 60 cm Breite zwischen Laternenmast und parkendem Auto.

Immer wieder Buchenweg: Radwegebenutzungspflicht im Zweirichtungsverkehr auf Fußweg verstößt eindeutig gegen das Gesetz. Hier ist die Stadt Norderstedt weit zurück. Die erforderliche Breite steht nicht zur Verfügung. Hier ist der Abbau der Schilder zwingend.

Kreis-Radweg nähe Gräflingsweg:

 


Das ist tatsächlich der offizielle Radweg des Kreises Segeberg.

Die Beschilderung ist schon da. Nun müßte nur noch ausgebaut werden.