Die
Polizei in Bergisch-Gladbach entwickelte Anfang der 90er Jahre
einen Code zur Fahrrad-Kennzeichnung. Seit 1993 wird dieses
Codiersystem in Bergisch-Gladbach eingesetzt. Bereits ein Jahr
später gingen die Fahrraddiebstähle dort um 20 Prozent zurück.
Gleichzeitig verdoppelte sich die Aufklärungsquote. Andere
Polizeidienststellen machten ähnlich positive Erfahrungen.
Seitdem hat sich dieses System bundesweit durchgesetzt. Auch der
ADFC Norderstedt veranstaltet seit 1996 Fahrradcodierungen.
Mittlerweile haben sich diverse Fahrradhändler eigene
Codiermaschinen angeschafft.
Der
ADFC und die Kommission Polizeiliche Kriminalitätsvorbeugung (KPK)
empfehlen das Bergisch-Gladbacher Codiersystem aufgrund seiner
überzeugenden Vorteile:
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Es
kommt ohne zentrale Datenbank aus, denn der Code ergibt sich
aus dem amtlichen Straßenschlüssel, der dem
Einwohnermeldeamt und der Polizei vorliegt.
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Der
Besitzer eines gestohlenen Fahrrads kann über den Code
ermittelt werden. Ein aufgefundenes oder sichergestelltes Rad
kann dem Besitzer zurückgegeben werden.
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Potenzielle
Fahrraddiebe werden abgeschreckt, da sie bei einer Kontrolle
sofort auffallen. Der Weiterverkauf eines gestohlenen Fahrrads
mit Codierung ist ohne Eigentumsnachweise kaum möglich.
So
sieht die Fahrradcodierung nach dem Bergisch-Gladbacher System
aus: Auf der rechten Seite des Sitzrohres wird mit einer
speziellen Maschine eine Ziffern- und Zahlenkombination
eingraviert, die Wohnort und Namen des Besitzers in
verschlüsselter Form darstellt.
Ein
Beispiel für den Code: SE063-060988BZ
SE063 = Kreis Segeberg, Stadt Norderstedt
0609 = amtlicher Zifferncode für den Straßennamen
88 = Hausnummer
BZ = Initialen des Besitzers
Die einzelnen Codes können
regional leicht differieren, entsprechen aber den Daten, die
Polizei und Kommunalbehörden vertraut sind.
Für
Fahrradbesitzer, die häufig umziehen oder ihr Rad in absehbarer
Zeit verkaufen möchten, ist das Codiersystem nur eingeschränkt
geeignet, da es auf Wohnadresse und Initialen des Besitzers
basiert. Nach Umzug oder Verkauf sollte der Besitzer eines
codierten Rades einen Eigentumsnachweis mitführen, zum Beispiel
Anmeldebestätigung der Meldebehörde oder Kaufvertrag.
Unkonventionelle Rahmenformen bei "Fullys", Liegerädern
oder Fahrradanhängern erschweren teilweise das Codieren.
zum
Fahrradcodierer Franz Reuter
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