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Fahrradcodierung
- besserer Schutz vorm Fahrradklau |
Die Polizei in
Bergisch-Gladbach entwickelte Anfang der 1990er Jahre einen
Code zur Fahrrad-Kennzeichnung. Seit 1993 wird dieses
Codiersystem in Bergisch-Gladbach eingesetzt. Bereits ein Jahr
später gingen die Fahrraddiebstähle dort um 20 Prozent zurück.
Gleichzeitig verdoppelte sich die Aufklärungsquote. Andere
Polizeidienststellen machten ähnlich positive Erfahrungen.
Seitdem hat sich dieses System bundesweit durchgesetzt.
Auch der ADFC Norderstedt veranstaltet seit 1996
Fahrradcodierungen. Mittlerweile haben sich diverse
Fahrradhändler eigene Codiermaschinen angeschafft. Der
ADFC und die Kommission Polizeiliche Kriminalitätsvorbeugung
(KPK) empfehlen das Bergisch-Gladbacher Codiersystem aufgrund
seiner überzeugenden Vorteile: |
- Es kommt ohne zentrale Datenbank aus, denn der
Code ergibt sich aus dem amtlichen Straßenschlüssel,
der dem Einwohnermeldeamt und der Polizei vorliegt.
- Der Besitzer eines gestohlenen Fahrrads kann über
den Code ermittelt werden. Ein aufgefundenes oder
sichergestelltes Rad kann dem Besitzer zurückgegeben
werden.
- Potenzielle Fahrraddiebe werden
abgeschreckt, da sie bei einer Kontrolle sofort
auffallen. Der Weiterverkauf eines gestohlenen
Fahrrads mit Codierung ist ohne Eigentumsnachweise
kaum möglich.
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So sieht die Fahrradcodierung
nach dem Bergisch-Gladbacher System aus: Auf der rechten
Seite des Sitzrohres wird mit einer speziellen Maschine eine
Ziffern- und Zahlenkombination eingraviert, die Wohnort und
Namen des Besitzers in verschlüsselter Form darstellt.
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Ein Beispiel für den Code:
SE063-060988BZ
SE063 = Kreis Segeberg, Stadt
Norderstedt 0609 =
amtlicher Zifferncode für den Straßennamen
88 = Hausnummer
BZ = Initialen des Besitzers |
Die einzelnen Codes können
regional leicht differieren, entsprechen aber den Daten, die
Polizei und Kommunalbehörden vertraut sind. Für
Fahrradbesitzer, die häufig umziehen oder ihr Rad in
absehbarer Zeit verkaufen möchten, ist das Codiersystem nur
eingeschränkt geeignet, da es auf Wohnadresse und Initialen
des Besitzers basiert. Nach Umzug oder Verkauf sollte der
Besitzer eines codierten Rades einen Eigentumsnachweis
mitführen, zum Beispiel Anmeldebestätigung der Meldebehörde
oder Kaufvertrag. Unkonventionelle Rahmenformen bei
"Fullys", Liegerädern oder Fahrradanhängern erschweren
teilweise das Codieren. |
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zum
Fahrradcodierer Franz Reuter
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