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Von: Karl Müller <Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!>

 

Das Verständnis für die Klage hält sich in Grenzen. „Wir wollen die Radfahrer nicht ärgern, sondern sie schützen“, sagt Bürgermeister Roland Frick. Der Kläger (der Mitglied im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, ADFC, ist) hatte argumentiert, dass eine Benutzungspflicht bedeuten würde: Fährt ein Radler auf der Straße und gerät dort in einen Unfall, würde er zumindest eine Mitschuld tragen. Mit der Aufhebung hätten Radfahrer Rechtssicherheit.

Wir wollen die Radfahrer nicht ärgern, sondern sie schützen

Erkenntnis: Rechtssicherheit ist auch eine Form der Sicherheit

mfg Karl